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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

AUKTIONSBEDINGUNGEN:


Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie sind auf Kommissionsbasis in eigenem Namen für fremde Rechnung durchgeführt mit Ausnahme eigener Beiträge, die besonders gekennzeichnet sind.
Der Ausruf erfolgt mit ca. 80% des Schätzpreises, wenn dem kein vom Einlieferer gesetztes Limit entgegensteht. Gesteigert wird um jeweils 5-10%. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag, wenn nach dreimaligem Ausruf kein Übergebot abgegeben wird. Bei mehreren gleichhohen Geboten entscheidet das Los. Unlimitierte Aufträge haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausführung und werden bis maximal zum Zehnfachen des Schätzpreises ausgeführt. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Nummer erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes, höheres Gebot übersehen worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.

Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen, zurückzuziehen und den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Er ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote zurückzuweisen, wenn nicht vor der Versteigerung entsprechende Sicherheiten geleistet oder ausreichende Referenzen angegeben werden.

Der Käufer hat auf den Zuschlag ein Aufgeld von 16,5% zu entrichten; auf den daraus entstehenden Gesamtpreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zum ermäßigtem Satz von zur Zeit 7% (5% in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020) erhoben. Ausländischen Käufern außerhalb der EU wird keine Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Versand der Ware durch uns vorgenommen wird. Bei Selbstmitnahme der Ware muß die Mehrwertsteuer berechnet werden; sie kann jedoch bei Nachweis der Ausfuhr bzw. der Einfuhr in das Ausland erstattet werden. Käufern aus EU-Ländern muß die Mehrwertsteuer berechnet werden, außer bei Gewerbetreibern, die uns ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt haben. In diesem Fall sind die betreffenden Käufer verpflichtet, die Käufe in ihrem eigenen Land in ihren Steuersätzen nachzuversteuern.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften entsprechend für ihre Auftraggeber. Das Eigentum des ersteigerten Gutes geht erst mit der vollständigen Bezahlung, die Gefahr gegenüber jeglichen Schaden bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.

Die Zahlung des Kaufpreises ist bei anwesenden Käufern sofort, sofern vor der Auktion nicht anders vereinbart, bei schriftlichen Käufern (Bietern) 10 Tage nach Ausstellung der Auktionsrechnung fällig. Eine Stundung des Rechnungsbetrages ist nicht möglich. Öffentlichen Institutionen und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt. Aufbewahrung und Versand an auswärtige Käufer geht auf deren Rechnung und Gefahr. Kosten für Versand, Verpackung und Versicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet und unterliegen der 19%igen Mehrwertsteuer. An uns unbekannte Kunden erfolgt der Versand per Nachname oder Vorauskasse. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen berechnet. Im übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, daß die Sache in einer neuen Auktion nochmals angeboten wird, und der säumige Käufer für den Mindesterlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühr des Auktionshauses aufzukommen hat. Sämtliche zur Versteigerung kommende Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angesetzten Zeiten besichtigt werden. Die Katalogbeschreibungen sind mit größter Sorgfalt vorgenommen, jedoch keine zugesicherten Eigenschaften gemäß §§459ff BGB. Wir übernehmen keine Haftung für Sach- und Rechtsmängel. Die Sachen sind gebraucht. Der Erhaltungszustand ist, wenn nicht anders vermerkt, gut und dem Alter des Stückes entsprechend. Auf Besitzvermerke (Namenszüge, Exlibris, Stempel) sowie altersbedingte Mängel (Papierbräunung, Bleichung des Buchrückens) wird nicht in jedem Fall hingewiesen. Zeitschriften, Serienwerke, vielbändige Gesamtausgaben und Konvolute sind nicht bis ins einzelne kollationiert, festgestellte Mängel jedoch vermerkt, der Erhaltungszustand bei Konvoluten ist nicht angegeben; eine Reklamation ist bei diesen Nummern in keinem Fall möglich.

Solange Kataloginhaber, Bieter und Teilnehmer an der Auktion sich nicht gegenteilig geäußert haben, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin enthaltenen und abgebildeten Objekte aus der Zeit von 1933 bis 1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Betrebungen, der Kunst, der Wissenschaft oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder historischen Forschung erwerben (§§ 86a, 86 StGB). Die AGON Sportartikel GmbH, als Versteigerer und seine Einlieferer bieten derartige Objekte nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie auch nur hierunter ab. Mit der Gebotsabgabe erklärt der Teilnehmer seine Kenntnis und seine Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften nach §86a StGB.

Schriftliche Aufträge übernimmt die AGON GmbH spesenfrei für den Auftraggeber. Aufträge per Telefon oder Telegramm bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Für Aufträge, die später als einen Tag vor der Versteigerung eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung, für ordnungsgemäß eingegangene und fahrlässig nicht wahrgenommene Aufträge höchstens bis zur Höhe des Schätzpreises. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der im Auftrag genannte Preis ist der Zuschlagspreis ohne Aufgeld und Mehrwertsteuer. Das gilt auch für die Verkäufe nach der Versteigerung.

Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen von der Versteigerung auszuschließen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Kassel. Es wird ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung gebracht, die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechts sind ausgeschlossen. Sollte einer der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.

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